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Anmeldung, Bestätigung Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Ridersprojekt den Abschluss des Veranstaltungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung hat grundsätzlich durch jeden Anmelder selbst in eigenem Namen zu erfolgen. Bei Anmeldung von mehreren Teilnehmern durch einen Anmelder erfolgt die Anmeldung auch für alle in der Anmeldung mit Aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für eigene Verpflichtungen einsteht. Der Veranstaltungsvertrag zwischen dem Besteller und Ridersprojekt kommt wirksam zustande, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung Ihren Rücktritt erklären. Der Rücktritt ist per E-Mail, Fax oder Post zu erklären.
Leistungen Die jeweiligen Leistungen entnimmt der Kunde der Anmeldebestätigung. Insbesondere bei Renn.- und Sicherheitstrainings sind Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Trainings, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und nicht vom Veranstalter Ridersprojekt herbeigeführt werden, als für den Teilnehmer zumutbar anzusehen, soweit dadurch nicht der Gesamtcharakter der Veranstaltung komplett verändert wird.
Zahlung Die Zahlung für die Leistung wird zahlbar und fällig 10 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Die Zahlung erfolgt per Abbuchungsauftrag vom Konto des Teilnehmers, per Überweisung oder in bar.
Stornobedingungen Bei Rücktritt des Vertragspartners werden folgende Kosten sofort fällig: - Bis zum 60. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 10 % des vereinbarten Preises - Zwischen dem 60. und 16. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 60 % des vereinbarten Preises - zwischen dem 15. und 6. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 80 % des vereinbarten Preises - innerhalb der letzten 5. Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des vereinbarten Preises. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag bzw. Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Pauschale.
Rücktritt Der Kunde hat das Recht, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei von der Anmeldung zurückzutreten. Für einen späteren Rücktritt kann der Veranstalter eine Rücktrittspauschale von 20,00 Euro verlangen. Bei Rücktritten weniger als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird der gesamte Veranstaltungspreis fällig.
Ridersprojekt kann von der Veranstaltung zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und in den Fällen Höherer Gewalt (Umwelt, politische Auswirkungen) Vertragsaufhebung durch einen Leistungsträger, der in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Veranstaltung steht. In diesen Fällen erhält der Kunde seinen eingezahlten Trainingspreis zurück. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Transportversicherung
Die innerdeutschen und grenzüberschreitenden Transporte von RidersProjekt sind alle nach CMR mit je KG 8,33 SZR versichert.
Verladung / Transport Für die Verladung und die Verzurrung der Motorräder ist die Fa. RidersProjekt verantwortlich. Eventuelle Vorschäden werden vor Reiseantritt dokumentiert. Der Kunde ist dafür verantwortlich am Zielort sein Motorrad zu überprüfen und Schäden die eindeutig durch den Transport entstanden sind unverzüglich anzugeben. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.
Haftung Jeder Teilnehmer handelt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Gegenüber dem Veranstalter und dessen Beauftragten entsteht bei Sach-, Vermögens- oder Personenschäden kein Regressanspruch. Der Teilnehmer trägt die alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für sein Handeln. Vor Veranstaltungsbeginn ist von jedem Teilnehmer eine Haftungsverzichtserklärung abzugeben ist. Wer dies unterlässt, kann unter Verlust von der Rückerstattung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es besteht keine Versicherungsleistung für die Teilnehmer und deren Fahrzeuge.
Pflichten der Teilnehmer Jeder Teilnehmer hat sich bei den Veranstaltungen so zu verhalten, dass er sich und andere Teilnehmer nicht gefährdet oder verletzt. Insbesondere muss er auf weniger geübte Fahrer Rücksicht nehmen. Das Tragen von entsprechender Schutzbekleidung ist Pflicht. Für den technisch einwandfreien Zustand seines Fahrzeuges, ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Sicherheitsprüfung vorzunehmen. Beim Befahren von öffentlichen Straßen muss das Fahrzeug der STVZO entsprechen. Für seinen ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Teilnehmer, die alkoholisiert sind oder Anzeichen für die Einnahme von Rauschmitteln aufweisen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Den Anweisungen des Veranstalters oder dessen Beauftragten ist Folge zu leisten. Die Nichteinhaltung von Anweisungen, Vorschriften oder Pflichten bzw. rücksichtsloses oder grobfahrlässiges Verhalten führt zum Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattungsanspruch des Veranstaltungspreises.
Videoaufnahmen und Fotos Ridersprojekt behält sich das Recht vor, während der Veranstaltung hergestellte Videos und Fotos zu eigenen Zwecken zu verwenden.
Gerichtsstand Gerichtsstand ist Augsburg.
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